Partner

 

Kooperationsvertrag zwischen den Kindergärten Kita Sonnenschein,  Evangelische Kita in Bad Wilsnack, Kita Klapperstorch in Rühstädt und der Elbtalgrundschule der Stadt Bad Wilsnack

 

Zielstellung und Anliegen

 

Kindergärten, Grundschule und Eltern verbindet die gemeinsame Verantwortung für die Entwicklung jedes Kindes. Der vorliegende Kooperationsvertrag zwischen den Kindergärten und der Grundschule soll unseren Kindern Bildungs- und Entwicklungschancen für ihren individuellen Lebensweg ermöglichen. Dabei sind die persönlichen Möglichkeiten jedes Kindes durch Portfolios (Dokumentationen von Lern- und Arbeitsergebnissen) zu nutzen.

Kindergarten und Grundschule erfüllen ihren spezifischen Bildungs- und Erziehungsauftrag. In dem Zeitraum des Übergangs vom Kindergarten zur Grundschule wird selbst gestaltetes und spontanes Lernen nach und nach durch gesteuertes Lernen abgelöst. Grundlagen für den individuellen Lernprozess werden weiter entwickelt. Soziale Integration und Entwicklung von Wertorientierungen kennzeichnen diesen Prozess ebenso.

Grundlage dieser Kooperationsvereinbarung ist die Handreichung „Zusammenfassung der Verfahren für die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in die Grundschule", die in Zusammenarbeit von Schulleitungen, der unteren Schulaufsicht und dem MBJS entstanden und erstmals zum Schuljahr 2004/2005 zur Verfügung gestellt wurde.

 

1. Zusammenarbeit zwischen Lehrer und Erzieher

  • - Erfahrungsaustausch zwischen Schule und Kindergarten. (Die Einladung

erfolgt einmal jährlich durch die Grundschule.)

  • - Gemeinsamer Elternabend im Kindergarten. (Die Einladung erfolgt

durch die Kindergärten.)

  • - Informationsgespräch zwischen Lehrer und Erzieher zur Erfassung der

Ausgangslage jedes Kindes. (Die Erzieher informieren die Eltern über dieses Gespräch.)

  • - Die Pädagoginnen nutzen Möglichkeiten zur Hospitation, um

verschiedene Konzepte kennen zu lernen.

  • - Erstellen eines gemeinsamen Beobachtungsbogens zum Entwicklungs-

stand der Lernanfänger.

  • - Zusammenarbeit im Bereich der Sprachstandsfeststellung und der Sprach-

förderkurse. (gemeinsame Werbung und Veröffentlichung der Termine für die Sprachstandsfeststellung im Amtsblatt)

   

 

 

2. Gemeinsame Schulvorbereitung mit dem Kindergarten

  • - gemeinsame Turnstunden in der Turnhalle
  • - Einladung der Vorschulkinder zu einer „Schnupperstunde" in der Schule
  • - Teilnahme der Vorschulkinder an schulischen Höhepunkten wie

Erntefest, Talentefest

  • - Einladung der Vorschulkinder in den Hort zum Kennenlernen der

Horträume, des Spielplatzes und der zukünftigen Erzieher

  • - Der zukünftige Lehrer der 1. Klasse besucht nach Möglichkeit die

Vorschulkinder im Kindergarten

  • - Lesepatenschaften - Grundschüler lesen in der Kita vor

 

3. Zusammenarbeit mit den Eltern

 

  • - Informationen der Eltern über Lernvoraussetzungen zum Elternabend
  • - Vorstellen von Entwicklungs- und Fördermöglichkeiten
  • - Vorstellen von Institutionen, die Eltern Unterstützung bieten
  • - Vorstellen von Arbeitsschwerpunkten
  • - Vorbereitungselternabend im Juni
  • - Information der Eltern über Dokumentation des Entwicklungsstandes - Portfolioarbeit

 

4. Informieren der Eltern über Fördermöglichkeiten

 

  • - Erzieherinnen erkennen bei den Vorschulkindern Auffälligkeiten und

informieren die Eltern über Fördermöglichkeiten und Hilfen

(z.B. Psychologe, Logopäde, Ergotherapeut)

 

 

 

Der Kooperationsvertrag tritt am  14.07.2008 in Kraft.